I. Vertragsabschluss
1. Der Käufer ist bei nicht vorrätiger Ware und bei einem finanzierten Kauf an die Bestellung (Vertragsangebot)
drei Wochen gebunden.
2. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot
nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.
3. Abweichend von Ziff. 2. kommt der Vertrag schon vor Ablauf der Dreiwochenfrist zustande, wenn
• der Vertrag beiderseits unterschrieben wird, oder
• der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung (des Vertragsangebots) erklärt oder
• der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt.
II. Preise
Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer.
Besondere, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind,
werden zusätzlich in Rechnung gestellt und diese wird spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme
zur Zahlung fällig.
III. Anderungsvorbehalt
1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss
eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
3. Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werden, wie sie
billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden können.
4. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bleiben vorbehalten.
5. Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen bei Leder und
Textilien (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen
in der Ausführung gegenüber Leder- und Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
6. Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten bleiben vorbehalten.
IV. Lieferfrist
1. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene
Nachlieferfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung
durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf –
zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der
Käufer vom Vertrag zurücktreten.
2. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei
dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie
Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen,
verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in
diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und
diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des
Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig
bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.
3. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis
Eigentum des Verkäufers.
Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu
wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte
bestimmt sind, und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
2. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer
unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
3. Im Fall der Nichteinhaltung der in den Ziffern 1. (2) und 2. festgelegten Verpflichtungen des
Käufers hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
VI. Gefahrübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der
Übergabe auf den Käufer über.
VII. Abnahmeverzug
1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist unter
Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt
der Leistung zu verlangen, stillschweigt oder die Zahlung und / oder die Abnahme ausdrücklich
verweigert, bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Vertragserfüllung bestehen. Stattdessen
kann er vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe
der Ziff 3. verlangen.
2. Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat dauert, hat der Käufer anfallende
Lagerkosten zu zahlen.
Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
3. Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gem. Ziff. 1 kann der
Verkäufer 25 % des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist,
dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
Im Falle besonders hoher Schäden, wie z. B. bei Sonderanfertigungen, bleibt dem Verkäufer
vorbehalten, an Stelle der Schadensersatzpauschale in Abs. (1) einen nachgewiesenen
höheren Schaden geltend zu machen.
VIII. Rücktritt
1. Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware
eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss
eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren
und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich
um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände
hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und ihm die erbrachten Gegenleistungen
unverzüglich zu erstatten.
2. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit
wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch
des Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Käufer
wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein
Insolvenzverfahren beantragt wurde. Für die Warenrücknahme gilt. Ziff. IX.
IX. Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf
Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
1. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw.
Ersatz in entstandener Höhe.
2. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft
vorliegt, folgende Pauschalsätze:
i. d. 1. Hj. 25 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 2. Hj. 35 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 3. Hj. 45 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 4. Hj. 55 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 3. J. 60 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 4. J. 65 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 5. J. 70 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 6. J. 75 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem
Verkäufer keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist.
3. Die Ziffern 1. und 2. gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen
Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs und dem damit verbundenen
uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers bei Verbraucherverträgen nach den
§§ 355 ff. BGB.
X. Gewährleistung
1. Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu,
wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung
einer mangelfreien Ware hat.
2. Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche
Nachteile für den Käufer bleibt.
3. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen,
wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde
oder vom Verkäufer endgültig verweigert wurde.
4. Wählt der Käufer nach Ziff. 3 den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurück zu gewähren.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB.
5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat,
wie z. B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung
der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder
Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
6. Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung; die
Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen.
7. Im Übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheiten unberührt.
XI. Fernabsatzverträge
Folgende Widerrufsbelehrung gilt nur bei Kaufverträgen, die unter ausschließlicher Verwendung
von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen sind.
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform
(z. B.: Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird –
durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware
beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang
der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c
Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1,2 und 4 BGB-InfoVO sowie unserer Pflichten gemäß
§ 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoVO und nicht, bevor der Kaufvertrag
durch Ihre Billigung des gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
O&N Polsterhaus Nellessen GmbH & Co. KG
Kempener Str. 66 - 70
47839 Krefeld
Fax: 02151 736311
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren
und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung
von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren
Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache
nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Waren sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht
und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht
übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs
noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden
bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit
deren Empfang. Wenn Sie den Widerruf ausüben, wird eine etwaige Teilzahlungsvereinbarung
hinfällig.
Ende der Widerrufsbelehrung
XII. Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der
Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.
2. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort
und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.